Europarecht

 

Klimaschutz und Corona

Im Zentrum des Europarechts stehen derzeit Klimaschutz und Corona. Das Klimaschutzrecht wird näher behandelt in den Grundzügen des Klimaschutzrechts (alsbald 3. Aufl.) sowie im Gesamtkommentar Klimaschutzrecht (2. Aufl.), die Coronahilfen in der 2. Auflage des Handbuchs Europarecht Band 3 – Beihilferecht.

 

Flüchtlings- und Sozialrecht

Die aktuelle politische Diskussion wird von der Flüchtlingskrise überschattet. Hier gilt es vor allem herauszuarbeiten, inwieweit die Menschenwürde raschen Handlungsansätzen Grenzen setzt. Unser Ergebnis lautet: Die EU-Menschenwürde prägt sowohl die Rettung Schiffbrüchiger und die sofortige Zurückweisung – Einzelfallprüfung bei Anhaltspunkten für Würdeverstoß – wie die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge. Sie legt als Auftrag die Festschreibung eines angemessenen Verteilungsschlüssels nahe, damit alle Mitgliedstaaten den Flüchtlingen eine würdevolle Behandlung sichern können, ohne die Existenzsicherung für die eigenen Staatsangehörigen zu gefährden. So schaffen wir das in Würde.

Auch das Sozialrecht bildet einen wichtigen Forschungsgegenstand. Es geht um die Möglichkeiten von Grenzen, frisch ankommenden Unionsbürgern Sozialleistungen wie Hartz IV zu gewähren. Wir folgen der strengen Linie des Europäischen Gerichtshofs – EuGH–, welche eine umfassende Begrenzung von Sozialleistungen durch die Mitgliedstaaten entgegen der Rechtsprechung der hiesigen Sozialgerichte ermöglicht.

 

Steuer- und Abgabenrecht

Steuer- und Abgabenrecht behandeln wir vor allem in Verbindung mit dem Klimaschutz: Sind CO2-Abgaben daher auch in Deutschland möglich (Frenz, ZNER 2021, 237 ff.)? Begründen die Corona-Beschlüsse Steuermittel der EU auf umweltrechtlicher Basis (Frenz, DStZ 2020, 659 ff.)? Weiter ist immer noch die Frage aktuell, inwieweit Mitgliedstaaten internationale Konzerne steuerlich entlasten können, um ihre Ansiedlung zu fördern. Das Beihilfeverbot enthält hier klare Grenzen und führte die Kommission zu Recht dazu, von Unternehmen Millionenbeträge durch die nationalen Steuerbehörden zurückfordern zu lassen. Das EuG hat aber die Anforderungen für die Begründung deutlich verschärft (zum Apple-Urteil näher Frenz, DStZ 2021, 96 ff.).

 

Grund- und Menschenrechte

Kompaktband Europarecht Urheberrecht: © BUR Kompaktband zum Europarecht

Nicht nur die Flüchtlingskrise wird maßgeblich von den Grund- und Menschenrechten geprägt, sondern auch etwa Presseberichte über prominente und nicht so prominente Personen.

In noch stärkerem Maße gilt dies für den Datenschutz (Frenz, DVBl 2021, 173 ff.). Er wird in der 3. Aufl. des Lehrbuchs Europarecht ausführlich behandelt.

 

Staats- und Verwaltungsrecht

Es überrascht, dass das Staats- und Verwaltungsrecht unter dem Europarecht steht. Dabei wird es inzwischen maßgeblich von letzterem geprägt. Das gilt auch für eine Drei-Prozent-Hürde für die Wahlen zum Europarecht, welche das Bundesverfassungsgericht – BVerfG – fälschlicherweise für unzulässig befunden hat. Allerdings gibt es auch Bereiche, die nicht vom Europarecht determiniert sind, so die Bildungspolitik, welche immer noch den Mitgliedstaaten obliegt. Der Klimaschutz wird aber erst der Verwirklichung des EU-Klimapakets mehr und mehr unionsrechtlich geprägt.

 

Vergabe- und Kommunalrecht

Das nationale Vergaberecht wurde mit der Reform noch stärker unionsrechtlich überlagert. Daher kann nur über das Unionsvergaberecht das nationale Vergaberecht in vollem Umfang erfasst werden. So sind die Regelungen zur interkommunalen Zusammenarbeit und zu Inhouse-Geschäften praktisch vom EuGH in die Feder des nationalen Gesetzgebers diktiert. Auch das Kommunalrecht ist in vielen Bereichen unionsrechtlich geprägt, so insbesondere im Hinblick auf mögliche Zuschüsse, das Abfallrecht und die erwerbswirtschaftliche Betätigung, welche vor allem auch EU-wettbewerbsrechtlichen Schranken unterliegt.

Hier geht es zum Vergaberecht EU und national.

 

Bildergalerie Handbuch Europarecht