Umweltrecht
1. Klimaschutz
Der Brennpunkt des Umweltrechts liegt derzeit im Klimaschutzrecht. Näher Frenz, Grundzüge des Klimaschutzrechts (3. Aufl.) und Gesamtkommentar Klimaschutzrecht (2. Aufl.).
2. Naturschutzrecht
Brandaktuell ist das Naturschutzrecht. Ende 2020 erschien der BNatSchG-Kommentar von Frenz/Müggenborg in 3. Auflage. Den Kommentar finden Sie hier.
3. Abfallrecht
Das Kreislaufwirtschaftsgesetzt ruft immer noch viele Rechtsfragen hervor. Das betrifft insbesondere die Abfallüberlassungspflichten. Bedeutsam ist auch die Frage des Endes der Abfalleigenschaft, erleichtert sie doch die Vermarktung erheblich. Damit hängt auch die Frage zusammen, ob eine Ewigkeitsverantwortlichkeit für Abfall besteht. Von der Rechtsprechung ist sie angelegt. Hier wird sie unter Bezug auf Unionsrecht verneint. Eine nähere Kommentierung wichtiger Vorschriften von Frenz findet sich in Fluck/Frenz/Fischer/Franßen.
4. Wasserrecht
Das WHG wurde erst novelliert, vor allem durch das Verbot kommerziellen Frackings und höhere Anforderungen für die klassische Öl- und Gasindustrie. Dazu erschien die 2. Aufl. des WHG-Kommentars von Berendes/Frenz/Müggenborg.
5. Bodenschutzrecht
Eher ein Schattendasein führt das Bodenschutzrecht. Es freut uns, dass der Kommentar von Frenz zum Bundesbodenschutzgesetz, kurz BBodSchG, aus dem Jahr 2000 immer noch häufig zitiert wird.
6. Nachhaltige Entwicklung
Dauerbrenner bleibt die nachhaltige Entwicklung. Im Zentrum steht der Klimaschutz. Sie prägt auch das Bergrecht sowie das EEG und das Vergaberecht.
7. Atomrecht
Die Endlagersuche schreitet langsam vor. Näheres finden Sie im Kommentar Atomrecht.